Ein Vertragshandy ist ein Mobiltelefon, welches man vom Netzanbieter erhält, wenn man bei ihm einen Nutzungsvertrag abschließt. Häufig sind diese Geräte etwas, was man als „simlocked“ bezeichnet. Dies bedeutet, das jeweilige Handy funktioniert nur mit der Simkarte des Anbieters, bei dem man den Vertrag abgeschlossen hat. Will man das Gerät mit der Karte eines anderen Anbieters verwenden, muss man das Vertragshandy entsperren lassen. Dabei kommt es darauf an, ob man sich noch in der Vertragslaufzeit befindet oder aber, ob der ursprüngliche Vertrag, mit dem man das Handy erworben hat, abgelaufen ist, weil der Netzanbieter in diesem Fall das Mobiltelefon ebenfalls als in den Besitz des Kunden übergegangen betrachtet.
Ein Vertragshandy entsperren: Die ursprüngliche Vertragslaufzeit ist abgelaufen
Will man ein Vertragshandy entsperren, kann man dies unter den Einstellungen tun. Dafür benötigt man den Sperrcode. Bei den meisten Anbietern beträgt dieser in der Regel unter Werkseinstellungen 1 2 3 4 5. Sollte er dies nicht tun, kann man sich stattdessen an den Netzanbieter wenden, bei dem man den Vertrag hatte und auf den die Simlock ausgestellt ist. Meist gibt er den Code gratis heraus. Anschließend kann man diesen ganz normal eingeben und anschließend das Handy mit jeder Karte verwenden.
Ein Vertragshandy entsperren: Die ursprüngliche Vertragslaufzeit läuft noch
Wenn die Vertragslaufzeit noch läuft, ist es wichtig, ob man schon Eigentümer des Mobiltelefons geworden ist. Dies ist der Fall, wenn man das Handy nicht mit den monatlichen Rechnungen abbezahlt, sondern gleich mit dem Vertrag gleich ganz bezahlt hat. In diesem Fall wird der Netzanbieter vermutlich eine Gebühr von rund 100 Euro für den Code verlangen. Ist man nicht Eigentümer, geben manche Anbieter den Code nicht heraus, andere verlangen auch diesem Fall eine Gebühr und geben gegen eine Zahlung von dieser den Code heraus. Wichtig zu wissen ist, dass man, wenn man Eigentümer des Geräts ist, rechtlich gesehen, einen Anspruch auf die kostenfreie Herausgabe des Codes hat, da man als Eigentümer auch das Bestimmungsrecht über das Gerät hat.