Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Millionen Handyverträge abgeschlossen. Darunter versteht man, dass der Kunde sich für einen bestimmten Zeitraum an einen Netzanbieter bindet und für ausgemachte Tarife dessen Netz nutzen darf. Zudem bekommt der Kunde mit dem Vertragsabschluss meist noch ein Handy. Das Ziel aller Kunden ist dabei eigentlich klar: Sie wollen das Handy mit Vertrag günstig erwerben.
Günstigster Handyvertrag: Was bedeutet das eigentlich?
Grundsätzlich haben sich zwei verschiedene Bedeutungen davon gebildet, wenn jemand ein Handy mit Vertrag günstig haben möchte. Einmal geht es um das eigentliche Gerät: Man bekommt beispielsweise ein Smartphone günstig, wenn man einen bestimmten Vertrag abschließt. Zum anderen geht es um die Vertragskosten. Was kostet ein Telefonat? Wie viel Geld wird für den Versand einer Kurzmitteilung fällig und wie viel kostet das Surfen im Internet? Die meisten Kunden meinen die zweite Bedeutung, wenn es ihnen um günstige Handys mit Vertrag geht.
Ein Handy mit Vertrag günstig erwerben: Auf die Nutzungsgewohnheiten kommt es an!
Grundsätzlich bieten Verträge drei verschiedene Tarifmodelle. Zum einen gibt es Varianten, bei denen man nur das bezahlt, was man tatsächlich auch genutzt hat. Dann gibt es Pakete: Für einen Fixpreis darf man beispielsweise 50 SMS in alle deutschen Netze in einem Monat versenden. Schickt man mehr SMS, zahlt man drauf. Zu guter Letzt gibt es Flatrates. Dies sind Fixpreise, welche die schrankenlose Benutzung einer bestimmten Funktion erlauben. Eine Telefon-Flat erlaubt beispielsweise, grenzenlos in die ausgemachten Netze, auf welche sich die Flatrate bezieht, zu telefonieren. Für Viel-Nutzer ist fraglos die Flatrate die günstigste Variante. Durchschnittsnutzer fahren mit den Paketen am besten, wohingegen Wenig-Nutzer sich für die nutzungsabhängigen Verträge entscheiden sollten. Relevant kann dabei die Laufzeit werden. Eine schnelle Kündigungsfrist kann von Vorteil sein, denn es gibt immer die Möglichkeit, dass man merkt, dass man sich für das falsche Tarifmodell entschieden hat. Mindestvertragslaufzeiten von zwei Jahren müssen in heutiger Zeit nicht mehr sein.